Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9707
Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84 (https://dejure.org/1985,9707)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.06.1985 - 261/84 (https://dejure.org/1985,9707)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - 261/84 (https://dejure.org/1985,9707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,9707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Calogero Scaletta gegen Union nationale des fédérations mutualistes neutres de Belgique.

    Soziale Sicherheit - Wohnortwechsel eines Empfängers von Leistungen bei Invalidität

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.06.1982 - 92/81

    Camera

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
    Diese Auslegung des Artikels 59 der Verordnung Nr. 574/72 stehe auch im Einklang mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 51 EWG- Vertrag (Urteil vom 10. Juni 1982, Rechtssache 92/81, Camera, Slg. 1982, 2213).
  • EuGH, 12.11.1974 - 35/74

    Mutualités chrétiennes / Rzepa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
    Weiter habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. November 1974 in der Rechtssache 35/74 (Rzepa, Slg. 1974, 1241) entschieden, da die Gemeinschaftsverordnungen über die soziale Sicherheit auf einer bloßen Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit beruhten und deren Verjährungsvorschriften fortgelten ließen, sei es jedenfalls nicht unabdingbar notwendig gewesen, in die genannten Verordnungen Regeln über Verjährung aufzunehmen.
  • EuGH, 25.06.1975 - 17/75

    Anselmetti / Caisse de compensation des allocations familiales

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
    Der Kläger nimmt bei seinem Vorbringen, daß die Sachleistungen des belgischen Systems der Versicherung gegen Krankheit und Invalidität von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 erfaßt würden, wenn sie als Leistungen bei Invalidität erbracht würden, in erster Linie auf das Urteil vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 17/75 (Anselmetti, Slg. 1975, 781) Bezug.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht