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Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Calogero Scaletta gegen Union nationale des fédérations mutualistes neutres de Belgique.
Soziale Sicherheit - Wohnortwechsel eines Empfängers von Leistungen bei Invalidität
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
- EuGH, 11.07.1985 - 261/84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.06.1982 - 92/81
Camera
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Diese Auslegung des Artikels 59 der Verordnung Nr. 574/72 stehe auch im Einklang mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 51 EWG- Vertrag (Urteil vom 10. Juni 1982, Rechtssache 92/81, Camera, Slg. 1982, 2213). - EuGH, 12.11.1974 - 35/74
Mutualités chrétiennes / Rzepa
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Weiter habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. November 1974 in der Rechtssache 35/74 (Rzepa, Slg. 1974, 1241) entschieden, da die Gemeinschaftsverordnungen über die soziale Sicherheit auf einer bloßen Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit beruhten und deren Verjährungsvorschriften fortgelten ließen, sei es jedenfalls nicht unabdingbar notwendig gewesen, in die genannten Verordnungen Regeln über Verjährung aufzunehmen. - EuGH, 25.06.1975 - 17/75
Anselmetti / Caisse de compensation des allocations familiales
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Der Kläger nimmt bei seinem Vorbringen, daß die Sachleistungen des belgischen Systems der Versicherung gegen Krankheit und Invalidität von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 erfaßt würden, wenn sie als Leistungen bei Invalidität erbracht würden, in erster Linie auf das Urteil vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 17/75 (Anselmetti, Slg. 1975, 781) Bezug.